FAQ

Prüfungsordnung, Diplom
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1. Wann gilt eine Klausur als bestanden?
2. Wie oft darf ich eine Klausur schreiben?
3. Können Klausurnoten ausgeglichen werden?
4. Zwangsexmatrikulation. Was ist das und wann tritt sie ein?
5. Was passiert, wenn ich erkranke?
6. Fließen die Klausurnoten aus dem Grundstudium in das Diplom mit ein?
7. Ist ein Umstieg zum neuen Bachelor of Science-Studiengang möglich?
8. Wie oft werden Klausuren für Fächer angeboten, für die keine Vorlesung mehr gehalten wird?
9. Wo finde ich die vollständige Fassung der Diplom Prüfungsordnung?


1. Wann gilt eine Klausur als bestanden?
Eine Klausur gilt dann als bestanden, wenn man mindestens 10 Punkte erreicht hat. Für den Fall, dass man weniger erreicht, siehe "Können Klausurnoten ausgeglichen werden?".

2. Wie oft darf ich eine Klausur schreiben?
Die Grundregel ist: Jede Klausur kann 2 Mal mindestens geschrieben werden, jedoch NIE mehr als 3 Mal.
Für Mikro 1 und WSM 1 besitzt man einen Freiversuch, sofern die Klausur gleich im ersten Semester geschrieben wurde. D.h. beide Klausuren können 3 Mal geschrieben werden.
BRW und Winfo 1 können von vornherein 3 Mal geschrieben werden (da diese nicht ausgleichbar sind).
Für das gesamte Grundstudium besitz man einen Joker, mit dem man genau eine Klausur (welche nur 2 Versuche hat) ein drittes Mal schreiben darf.
Klausuren, die mit mehr als 9 Punkten bestanden wurden können nur unter Einsatz des Jokers wiederholt werden. Ein Beispiel: Man schreibt in Mathe 1 beim ersten Versuch 11 Punkte und ist unzufrieden mit dem Ergebnis, so kann diese Klausur nur mit dem Joker wiederholt werden.

3. Können Klausurnoten ausgeglichen werden?
Im Prinzip ja. Alle Fächer (außer BRW und Winfo - siehe "Wie oft darf ich eine Klausur schreiben?") können ausgeglichen werden, sofern man mindestens 7 Punkte erreicht hat. Dabei ist zu beachten, dass die Klausuren nach Fachgebieten eingeteilt sind. Innerhalb dieser können Klausuren ausgeglichen werden. Die Fachgebiete sind:
VWL (Mikro 1, Makro 1 und WIPO); BWL (WSM 1, FIN 1 und URE 1); Mathe (Mathe 1 und 2); Statistik (STA 1 und 2), Recht (Öffentliches Recht und Privatrecht). Also kann eine mit 8 Punkten bewertete Mathe 1-Klausur beispielsweise mit 12 Punkten in Mathe 2 ausgeglichen werden. In einem Block von drei Fächern kann auch beispielsweise mit folgender Kombination ausgeglichen werden: WSM 8 Punkte, FIN 11 Punkte und URE 11 Punkte).

4. Zwangsexmatrikulation. Was ist das und wann tritt sie ein?
Als Zwangsexmatrikulation wir die Exmatrikulation ohne Eigeninitiative bezeichnet. Drei Fälle können dazu führen:
1. Eine Klausur wurde auch beim 3. mal (bzw. 2. mal, wenn der Joker schon verwendet wurde) nicht bestanden.
2. Auch nach dem 6. Semester sind nicht alle Grundstudiumsklausuren bestanden.
3. Die Studiengebühr wurde auch nach Mahnung nicht bezahlt.

5. Was passiert, wenn ich erkranke?
Während des Semesters: Nichts. Du verpasst nur die Tuts, Vorlesungen etc. Während einer Klausur: Die Klausur wird als nicht mitgeschrieben gewertet, sofern innerhalb von 3 Werktagen ein ärztliches Attest vorliegt, mit dem die Prüfungsunfähigkeit bewiesen werden kann. Wenn dies wiederholt vorkommt, muss man das Attest vom Amtsarzt bekommen. Sollte die Krankheit so lange dauern, dass man z. B. so viel vom Semester verpasst hat, dass man den Stoff für die Prüfungen unmöglich aufholen kann, so besteht die Möglichkeit, sich das Semester in Absprache mit dem Prüfungsamt als "Urlaubssemester" anrechnen zu lassen. Damit kann dieses z. B. nicht als 6. Semester gerechnet werden (und zur Zwangsexmatrikulation führen.)

6. Fließen die Klausurnoten aus dem Grundstudium in das Diplom mit ein?
Nein, sie sind ausschließlich für das Vordiplom von Relevanz.

7. Ist ein Umstieg zum neuen Bachelor of Science-Studiengang möglich?
Im Prinzip ja. Allerdings gestaltet sich der Umstieg um so problematischer, je fortgeschrittener man ist. Genauere Informationen findet man hier.
Allgemein sei darauf hingewiesen, dass ausschließlich in den Fächern Betriebliches Rechnungswesen und Makroökonomie 1 die Vorlesungen exakt gleich geblieben sind. Dennoch haben die anderen Fächer partiell häufige Übereinstimmungen.

8. Wie oft werden Klausuren für Fächer angeboten, für die keine Vorlesung mehr gehalten wird?
Zu jedem Fach werden noch zwei Klausuren angeboten, auch wenn keine Vorlesung mehr gehalten wird.
Also kann man beispielsweise die Klausur "Makroökonomie 1", wenn sie im WS 05/06 nicht geschrieben wurde noch bis zum Wintersemester 2006/07 wiederholen.

9. Wo finde ich die vollständige Fassung der Diplom Prüfungsordnung?

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