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FAQ
Prüfungsordnung, Bachelor
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1. Wann gilt eine Klausur als bestanden?
Eine Klausur gilt dann als bestanden, wenn man mindestens die Note 4,0 erreicht hat.
2. Wie oft darf ich eine Klausur schreiben?
Jede Klausur darf maximal vier mal geschrieben werden. Die maximale Studiendauer ist zu beachten.
3. Können Klausurnoten ausgeglichen werden?
Nein, dies ist nie möglich. Eine Klausur muss mindestens mit 4,0 abgeschlossen werden.
4. Zwangsexmatrikulation. Was ist das und wann tritt sie ein?
Als Zwangsexmatrikulation wir die Exmatrikulation ohne Eigeninitiative bezeichnet. Vier Fälle können dazu führen:
1. Eine Klausur wurde auch beim 4. mal nicht bestanden. 2. Auch nach dem 3. Semester sind nicht alle Klausuren des Orientierungsjahrs bestanden. 3. Man hat auch nach dem 9. Semester noch keine Bachelorthesis vollendet und bestanden. 4. Die Studiengebühr wurde auch nach Mahnung nicht bezahlt.
5. Was passiert, wenn ich erkranke?
Während des Semesters: Nichts. Du verpasst nur die Tuts, Vorlesungen etc. Während einer Klausur: Die Klausur wird als nicht mitgeschrieben gewertet, sofern innerhalb von 3 Werktagen ein ärztliches Attest vorliegt, mit dem die Prüfungsunfähigkeit bewiesen werden kann. Wenn dies wiederholt vorkommt, muss man das Attest vom Amtsarzt bekommen. Sollte die Krankheit so lange andauern, dass man z. B. so viel vom Semester verpasst hat, dass man den Stoff für die Prüfungen unmöglich aufholen kann, so besteht die Möglichkeit, sich das Semester in Absprache mit dem Prüfungsamt als "Urlaubssemester" anrechnen zu lassen. Damit kann dieses z. B. nicht als 3. Semester gerechnet werden (und zur Zwangsexmatrikulation führen).
6. Was ist das Orientierungsjahr?
Als Orientierungsjahr werden die ersten beiden Semester bezeichnet. Nach bestehen der acht Klausuren erhält der Studierende ein Zwischenzeugnis, das beispielsweise bei Bewerbungen für Praktikumsplätze verwendet werden kann. Regelstudienzeit ist zwei Semester und Maximalstudienzeit drei Semester.
7. Was ist der "Jour fixe"?
Als "Jour fixe" wird das wöchentlich stattfindende Treffen bezeichnet, in dem alle Studenten des ersten Semesters Probleme, Fragen etc. von kompetenter Stelle beantwortet bekommen. Er kann als "erweiterte Klassenstunde" betrachtet werden. Wirklich jedes Problem kann hier ohne Befürchtung besprochen werden.
Der Jour fixe findet im Sommersemester 2006 beginnend mit dem 20. April wöchentlich Donnerstags von 14 bis 15:30 Uhr in Hörsaal H II statt.
8. Was bedeuten die Sozialpunkte?
Die Sozialpunkte weisen den engagierten Studenten aus. Man erhält mit dem Bachelorabschluss ein extra ausgewiesenes Blatt mit Erwähnung der außergewöhnlichen Leistungen. Dazu könne Mitgliedschaften in studentischen Organisationen, Engagement als Mentor, Unterstützung der Lernschwachen etc. zählen.
9. Habe ich Ansprechpartner außerhalb des "Jour fixe"?
Ja, selbstverständlich. Da wären zunächst einmal deine Mentoren, die dir immer zur Seite stehen. Dann gibt es das CallCenter von SSIX, das unter der Nummer 069 - 798 - SSIX (bzw. 069 - 798 - 7749) Werktags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar ist. Zudem hat Dr. Ohse auch ein Büro, das an zwei Tagen in der Woche für Sprechstunden geöffnet ist.
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